I. Zweckbestimmung
¹Der Rechtsträger unterhält das Bad als öffentliche Einrichtung, die nach Maßgabe dieser Bade‐ und Saunaordnung jedermann zugänglich ist und während der festgelegten Betriebszeiten jedermann zur zweckentsprechenden Benut‐ zung, gegen Entrichtung des festgesetzten Eintrittspreises, zur Verfügung steht.
²Das Bad dient der Erholung und Gesundheit sowie der körperlichen Ertüchtigung der Bevölkerung.
³Zum Bad gehören alle Grundstücke, Gebäude und Einrichtungen, die innerhalb der Umzäunung liegen sowie die außerhalb liegenden, besonders gekennzeichneten Parkflächen.
⁴Soweit sich der Rechtsträger zum Betrieb des Bades eines Betriebsführers bedient, nimmt dieser sämtliche Rechte und Pflichten aus dieser Haus‐ und Badeordnung nebst Anlagen wahr.
II. Allgemeine Bestimmungen
§1 ZweckderBade‐undSaunaordnung
Die Haus‐ und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Bades.
§2 VerbindlichkeitderHaus‐undBadeordnung
- Die Bade‐ und Saunaordnung ist für alle Nutzer verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung (Eintrittsme‐ dium) erkennt jeder Nutzer die Bestimmungen dieser Bade‐ und Saunaordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
- ¹Das Personal sowie weitere Beauftragte üben gegenüber allen Nutzern das Hausrecht aus. ²Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter der Anlage sind Folge zu leisten. ³Nutzer, die gegen die Bade‐ und Saunaordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. ⁴Darüber hinaus kann ein vorübergehendes oder dauerhaftes Haus‐ verbot durch den Betreiber ausgesprochen werden. ⁵Der Nutzer kann hieraus keine Ansprüche ableiten, insbesondere wird das Eintrittsgeld in diesen Fällen nicht erstattet. ⁶Die Nichtbefolgung einer Anordnung kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.
- In besonderen Betriebsteilen, wie z. B. Saunaanlage, Solarien, Gastronomie, Fitnessräumen, Schwimm‐ und Bade‐ becken, und deren Einrichtungen, wie z. B. Wasserrutschen, Massagedüsen, Strömungskanälen, Gegenstromschwimm‐ anlagen etc. sowie Parkflächen, gelten zusätzlich die dort ausgewiesenen Bestimmungen.
- ¹Angebrachte Warntafeln, Gebots‐ und Verbotsschilder und sonstige Hinweise sind unbedingt zu beachten. ²Sie dürfen nicht beschädigt, verunreinigt oder entfernt werden.
- ¹Die Bade‐ und Saunaordnung gilt für den allgemeinen Bade‐ und Saunabetrieb sowie für das Vereins‐ und Schul‐ schwimmen. ²Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Auf‐ hebung der Bade‐ und Saunaordnung bedarf.
§3 Zutrittsbestimmungen
- ¹Während den für die Allgemeinheit bestimmten Öffnungszeiten steht die Nutzung der Anlage jedermann frei, mit Ausnahme solcher Personen, die an ansteckenden Krankheiten im Sinne des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten bei Menschen und des Infektionsschutzgesetzes oder an ansteckenden oder unästhetischen Hautausschlägen leiden, offene Wunden haben (ausgenommen geringfügige Verletzungen) oder unter Einfluss berau‐ schender Mittel stehen. ²Im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen oder amtsärztlichen Bescheinigung gefordert werden. ³Personen, gegen die ein Hausverbot ausgesprochen wurde, ist der Zutritt ebenfalls untersagt.
- In bestimmten Badebereichen gelten Einschränkungen.
- ¹Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. ²Die Zutrittsberechtigung ist dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. ³Der Nutzer muss die Zutrittsberechtigung sowie alle vom Betreiber überlassenen Gegenstände so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. 4Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, in der Anlage bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. ⁵Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Nutzers vor. ⁶Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Nutzer.
- ¹Außerhalb des textilfreien Bereichs ist allgemein übliche Badekleidung erforderlich. Das Tragen von Ganzkörper Bade‐Burkinis (Schwimmanzug für Frauen aus Elastan) ist gestattet. 2Das Tragen von Unterwäsche als oder unter der Ba‐ debekleidung entspricht nicht den Hygienevorschriften und ist verboten.
- Eine Einzelkarte gilt ausschließlich am Tag der Abgabe und berechtigt nur zum einmaligen Besuch der Anlage.
- ¹Die Anlage darf, mit Ausnahme des Vorkassenbereichs, der externen Gastronomie und des Shops (sofern diese Bereiche vorhanden), nur mit gültiger Zutrittsberechtigung betreten werden. ²Dies gilt nicht für Personen, die aufgrund einer besonderen Befugnis die Anlage betreten dürfen.
- Personen, die sich widerrechtlich Zutritt zur Anlage verschaffen, und/oder unberechtigt kosten‐ pflichtige Leistun‐ gen nutzen, z. B. die unbefugte Benutzung fremder Datenträger wie Schlüssel oder Geldwertkarten, werden sofort der Anlage verwiesen.
- ¹Wer sich den Zutritt zur Anlage in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, handelt strafbar. Auch der Versuch ist strafbar. ²Von Personen, die über keine gültige Zugangsberechtigung verfügen, kann eine Aufwandsent‐ schädigung i. H. des tatsächlichen Eintrittspreises verlangt werden.
- Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher bewegen können oder sich sogar gefährden (z. B. Personen mit Neigungen zu Krampf‐, Ohnmacht‐ oder Epilepsieanfällen sowie Herz‐Kreislauferkrankungen), ist die Benutzung der An‐ lage nur gemeinsam mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
- ¹Kinder unter 10 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung einer verantwortlichen Person besuchen. Weiterge‐ hende Regelungen und Altersbeschränkungen (z. B. Saunaanlagen, Wellnessbereiche, Wasserrutschen) sind möglich. ²Die allgemeine Aufsichtspflicht in der Anlage durch die Erziehungsberechtigten bleibt hiervon unberührt.
- Die Nutzungsberechtigung schließt nicht die Befugnis ein, ohne besondere Genehmigung innerhalb der Anlage Druckschriften zu verteilen oder zu vertreiben, Waren feilzubieten und/oder gewerbliche Leistungen anzubieten und/o‐ der auszuführen.
- ¹Jeder Nutzer muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das z. B. durch nasse und/oder rut‐ schige Bodenflächen entsteht. ²Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Rutschfeste Badeschuhe sind empfehlenswert.
- ¹Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche der Anlage werden aus Gründen der Sicherheit videoüber‐ wacht. ²Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der § 14 d, werden eingehalten. 3Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
- Den Nutzern wird untersagt, Tiere in das Objekt mitzubringen.
- ¹Gemäß Jugendschutzgesetz ist der Zutritt für Nutzer unter 16 Jahren bis 22 Uhr beschränkt. ²Bei längeren Öff‐ nungszeiten und Sonderveranstaltungen ist die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ohne Be‐ gleitung einer sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person nicht und von Jugendlichen ab 16 Jahren längs‐ tens bis 24 Uhr gestattet. ³Abweichend hiervon dürfen Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren auch länger als bis 24 Uhr bleiben, wenn sie in Begleitung einer sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person sind. ⁴Als erziehungs‐ beauftragte Person gilt jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der sorge berechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt. ⁵Diese Berechtigung ist auf Verlangen durch Vor‐ lage der schriftlichen Vereinbarung (Aufsichtspflichterklärung) darzulegen/nachzuweisen. ⁶Beide Personen geben am Empfang ihre Personalausweise ab und erhalten sie auch gemeinsam wieder bei Verlassen des Bades zurück. ⁷Zusätzlich zur Ausweiskontrolle bekommt jeder Nutzer ein Armband in unterschiedlicher Farbe, je nachdem ob er unter oder über 18 Jahre alt ist. 8Damit wird sichergestellt, dass an den Getränkestationen nur altersgerechte Getränke bestellt werden können.
- ¹In der Anlage werden durch Mitarbeiter oder autorisierte Personen regelmäßig Film‐ und Fotoaufnahmen getä‐ tigt. ²Die Bereiche und Attraktionen werden soweit möglich gekennzeichnet. ³Bitte meiden Sie diese Bereiche, wenn Sie nicht wünschen, dass evtl. von Ihnen getätigte Aufnahmen in der Öffentlichkeit verwertet werden oder teilen Sie dies dem Fotografen/Filmteam mit. ⁴Ansonsten geht der Betreiber davon aus, dass die Aufnahmen, die innerhalb der Anlage getätigt werden, für die öffentliche Werbung eingesetzt und diese auch entsprechend honorarfrei verwendet und verwertet werden dürfen.
§4 Öffnungs‐/Nutzungszeiten,AngeboteundPreise
- ¹Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekanntgegeben; sie sind Bestandteil der Bade‐ und Saunaordnung. ²Die Preise sind in der „Gebührensatzung für das Ganzjahresbad ‚CabrioSol‘ der Stadt Pegnitz (Badgebührensatzung – BaGebS) festgesetzt und sind ebenfalls ausgehängt.
- ¹Sämtliche Nutzungsbereiche sind in jedem Falle, unabhängig vom Zeitpunkt des Lösens der Zutrittsberechtigung, pätestens 20 Minuten vor Ablauf der jeweiligen Öffnungszeit zu verlassen. ²Kassenschluss (Einlassende) ist 60 Minuten (Freibad: 60 Minuten) vor Ablauf der Öffnungszeit.
- ¹Die Nutzungszeiten entsprechen den angegebenen Gebühren in der Badgebührensatzung. ²Bei Zeitüberschrei‐ tung wird eine Nachkassierung vorgenommen.
- Die Nutzungszeit beinhaltet das Aus‐ und Ankleiden sowie die Körperreinigung.
- Der Betreiber kann die Nutzung der Anlage oder von Teilbereichen bei Vorliegen betrieblicher Notwendigkeiten sperren oder einschränken (z. B. Überfüllung, Notfälle, etc.).
- Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Anlagenteile oder einzelner Angebote besteht kein Anspruch auf Minde‐ rung oder Erstattung des Eintrittspreises.
- Bei Veranstaltungen können Bade‐ und Saunabeeinträchtigungen durch Musik und/oder weitere Programmpunkte jedweder Art entstehen.
- Bei stattfindenden Kursangeboten wie z. B. Aqua‐Jogging etc. kann das Angebot durch das Abspielen von Musik begleitet werden.
- Für besondere Bade‐ und Saunaangebote (z. B. Babyschwimmen, Damensauna) können besondere Zutrittsvoraus‐ setzungen und Öffnungszeiten gelten.
- ¹Die Teilnahme an Kursangeboten (z. B. Schwimm‐, Aquakursen etc.) setzt die Gesundheit des Teilnehmers voraus und erfolgt auf eigene Gefahr. ²Personen mit gesundheitlichen Beschwerden oder Rekonvaleszenten nach Verletzungen sollten sich erst nach Konsultation mit ihrem Arzt für eine Teilnahme entscheiden. ³Über die Übungsteilnahme und Intensität des Trainings entscheidet der Teilnehmer allein.
- ¹Die Teilnahme an Animationsprogrammen in der Anlage (z. B. Aquagymnastik; Kinderspielnachmittage etc.) setzt die Gesundheit und Eignung des Teilnehmers voraus und erfolgt auf eigene Gefahr. ²Personen mit gesundheitlichen Beschwerden oder Rekonvaleszenten nach Verletzungen sollten sich erst nach Konsultation mit ihrem Arzt für eine Teil‐ nahme entscheiden. ³Über die Teilnahme und Intensität der angebotenen Animationsprogramme entscheidet allein der Teilnehmer bzw. für Kinder der Erziehungsberechtigte. ⁴Das zusätzliche Animationsprogramm für Kinder ist keine Kinderbetreuung im Sinne einer Beaufsichtigung bzw. lnobhutnahme der Kinder. ⁵Insoweit ist das Personal der Anlage für die Aufsicht der Kinder nicht verantwortlich. ⁶Die verantwortliche Begleitperson versichert, dass den Kindern die Nutzung aller Spiel‐, Sport und Unterhaltungsmöglichkeiten des Bades gestattet ist. ⁷Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern, Erziehungsberechtigten oder der verantwortlichen Begleitperson der Kinder. ⁸Das Bad übernimmt insbesondere keine Verantwortung dafür, dass Kinder den Animationsbereich bzw. das Veranstaltungsgelände eigenmächtig verlassen. ⁹Die Begleitpersonen haften für die Kinder und sind sowohl für entstandene Schäden an Einrichtungen und Geräten, als auch für Personen‐ und Sachschäden bei Dritten verantwortlich. ¹⁰Insoweit bleibt die sich aus § 832 BGB ergebende zivilrechtliche Haftung der Aufsichtspflichtigen für minderjährige Benut‐ zer unberührt.
- ¹Gelöste Zutrittsberechtigungen werden nicht zurückgenommen und die gezahlten Entgelte nicht zurückerstattet. ²Für mehrfach nutzbare Zutrittsmedien wird eine Pfandgebühr gemäß Badgebührensatzung erhoben.
- Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
- Die Rücknahme von gelösten Geldwertkarten oder Gutscheinen ist ausgeschlossen.
§5 VerhaltensregelnindergesamtenAnlage
- ¹Der Nutzer hat alles zu unterlassen, was die guten Sitten sowie die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Anlage verletzt oder gefährdet. ²Insbesondere sind zu unterlassen:
- sexuelle Handlungen und Darstellungen
- das Ausspucken, insbesondere auf den Fußboden und/oder in die Schwimmbecken, und jede andere vermeidbare Verunreinigung des Bades und des Badewassers
- das Einspringen in die Becken mit Ausnahme der freigegebenen Sprunganlagen und Startblöcke
- das Turnen an Einstiegsleitern und Haltestangen bzw.‐seilen
- das Rennen auf den Beckenumgängen
- das Unterschwimmen von bzw. Tauchen durch Landezonen der Wasserrutschen, Sprunganlagen, Startblöcken
- das Hineinstoßen oder ‐werfen anderer Personen in die Becken
- das Mitbringen und Benutzen von zerbrechlichen Behältern (z. B. Glas, Porzellan)
- die Reservierung von Stühlen und Liegen
- Bewegungs‐ und Ballspiele außerhalb der dafür vorgesehenen bzw. vom zuständigen Aufsichtspersonal genehmig‐ ten Flächen
- Über die Benutzung von Sport‐/Spiel‐ und sonstigen Animationsgeräten (wie Bälle, Luftmatratzen, Schwimmflos‐ sen, Schnorchel etc.) in allen Becken entscheidet das Aufsichtspersonal auf Grundlage der Besuchermenge.
- Die Nutzung der vorhandenen Einrichtungen und Attraktionen (Sprunganlagen, Rutschen, Wellenbecken, Well‐ nesseinrichtungen, etc.) geschieht auf eigene Gefahr.
- ¹Eltern bzw. verantwortliche Begleitpersonen haben für ihr/e Kind/er und Begleitkind/er während des Aufenthalts im gesamten Bad eine Aufsichtspflicht. ²Es wird daher empfohlen, den Kindern, die nicht oder noch nicht sicher schwim‐ men können, jederzeit Schwimmhilfen anzulegen, sobald das Bad betreten wird. ³Dies entbindet jedoch nicht von der Aufsichtspflicht. Schwimmhilfen bieten keinen vollständigen Schutz vor dem Ertrinken. ⁴Bei der Nutzung von Schwimm‐ hilfen sind die Anwendungs‐ und Benutzerhinweise der Hersteller zu beachten.
- Das Tragen von Schwimm‐ und Tauchbrillen erfolgt auf eigene Gefahr.
- ¹Den Nutzern der Anlage ist es nicht erlaubt, Ferngläser, Ton‐ und Bildwiedergabegeräte oder Musikinstrumente zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Nutzer kommt. ²Das Fotografieren und Filmen fremder Personen ist ohne deren Einwilligung nicht gestattet. 3In Bezug auf weitere Me‐ dien mit derartigen Funktionen (Handys, Smartphones, Mini‐Computer, Tablets, Laptops etc.), welche ebenfalls ton‐ und bildwiedergabefähig sind, gilt dies gleichermaßen.
- Für alle textilfreien Bereiche (Sauna, Umkleide‐ und Duschbereichen) besteht ein ausnahmsloses Verbot der Nut‐ zung von Geräten, mit denen fotografiert und/oder gefilmt werden kann.
- Die Nutzung von Smartphones, Mini‐Computer, Tablets, Laptops etc. ist ausschließlich ohne Tonwiedergabe in den hierfür gesondert gekennzeichneten Zonen möglich.
- Telefoniert werden darf nur in den hierfür vorgesehenen, ausgeschilderten Bereichen.
- ¹Im gesamten Gebäude ist das Rauchen verboten. 2Rauchen ist nur in den gekennzeichneten Außenbereichen ge‐ stattet.
- 1In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden. ²Im gesamten Saunabe‐ reich ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht gestattet. ³Ausnahme: Der durch das Saunieren entstehende erhöhte Flüssigkeitsbedarf, kann mit eigenem mitgebrachtem Mineralwasser außerhalb des Gastronomie‐ bereichs ausgeglichen werden.
- Der Aufenthalt in den Wechselkabinen bzw. Umkleidebereichen ist nur zum An‐ und Auskleiden gestattet.
- ¹Garderobenschränke und/oder Wert‐/Helmfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutritts‐ berechtigung zur Benutzung zur Verfügung. ²Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. ³Der Nutzer ist verpflichtet, die Schränke bzw. Fächer ordnungsgemäß zu verschließen und das Verschlussmedium sorgfältig zu verwahren. ⁴Bei Verlust des Verschlussmediums wird der Schrankinhalt an den Nutzer erst nach eingehender Überprüfung und mit Beweispflicht durch den Nutzer ausgegeben. ⁵Geld, Schmuck und sonstige Wertgegenstände sind in den Wertschließfächern zu hin‐ terlegen. ⁶Der Betreiber haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände. ⁷Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und gegebenenfalls geräumt. ⁸Der Inhalt wird wie eine Fundsache behandelt.
- ¹Fundgegenstände sind dem Personal zu übergeben. ²Über die Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Best‐ immungen verfügt.
- ¹Barfußbereiche (wie die Wechselkabinen, Duschen, der gesamte Bade‐ und Saunabereich sowie im Freibadbe‐ reich die Beckenumgänge) dürfen nur barfuß oder mit geeigneten Badeschuhen betreten werden. ²Ein Befahren der Barfußbereiche ist nur mit sauberen Kinderwagen und Rollstühlen gestattet.
- ¹Vor Betreten des Bade‐ und Saunabereichs hat der Nutzer die Pflicht, seinen Körper in den Dusch‐ räumen gründ‐ lich zu reinigen (dies gilt ohne Ausnahme für sämtliche Becken, Whirlpools, Sauna‐, Dampfkabinen etc.). ²Die Verwen‐ dung von Körperreinigungsmitteln außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. 3Das Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. ist nicht erlaubt.
- ¹Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden. ²Auf den liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal abgeräumt.
- Die Nutzung der Schwimm‐ und Badebecken verlangt besondere Rücksichtnahme auf andere Nutzer.
III. Besondere Bestimmungen
§6 Ordnungsvorschriften fürdieSchwimm‐undBadebecken
- ¹Die Schwimmbecken dürfen nur von Schwimmern benutzt werden. ²Nichtschwimmer dürfen sich nur in den ab‐ gegrenzten und gekennzeichneten Nichtschwimmerbereichen aufhalten.
- ¹Bei aufziehenden Gewittern ist das Baden in Freibecken untersagt. ²Dem Aufsichtspersonal ist Folge zu leisten.
- Bei der Durchführung von Kindergeburtstagen obliegt die Aufsichtspflicht, auch bei der Inanspruchnahme einer Animation, bei den Erziehungsberechtigten bzw. der verantwortlichen Begleitperson.
§7 BesondereEinrichtungen,Wasserattraktionen
¹Die Wasserattraktionen wie z. B. Rutschen, Sprunganlagen, Kletterseile und ‐netze dürfen nur nach Freigabe und mit ausreichendem Sicherheitsabstand genutzt werden. ²Der Aufenthalt im Landebereich der Rutschen ist verboten. ³Das Unterschwimmen und das Tauchen im Bereich der Rutschen und Hängenetze und ‐seile ist untersagt. ⁴Die aushängen‐ den Sicherheitshinweise sind zu beachten. 5Die Benutzung der Wasserattraktionen erfolgt auf eigene Gefahr.
§8 VerhaltensregelnimSaunabereich
- ¹Grundsätzlich dürfen nur gesunde Menschen die Saunaanlage benutzen. ²Personen mit folgenden Krankheiten sind vom Besuch der Saunaanlage ausgeschlossen:
- intensive Hauterkrankungen
- entzündliche und passive Hautkrankheiten und Ekzeme
- alle Infektionskrankheiten
- septische Infekte
- akute Virusinfektion (z. B. Grippe)
- akute entzündliche Erkrankungen innerer Organe
- akute und nicht ausgeheilte Lungentuberkulose
- entzündlicher Zustand des Herzens
- akute Stadien des Herzinfarktes
- Dekompressionszustände von Herz‐Kreislauf
- Anfallserkrankungen (z. B. Epilepsie)
- Bluthochdruck über 20ommHg systolisch und 13ommHg diastolisch
- Venenentzündungen
- schwere vegetativ nervöse Störungen mit hochgradiger Kreislauflabilität
- die ersten 3 Monaten nach einem Schlaganfall
- Während des Saunaaufenthalts empfiehlt sich keine sportliche Betätigung.
- Die Saunaanlage dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Nutzer.
- Für die Benutzung der Saunaanlage sind die Empfehlungen des Deutschen Sauna‐Bundes e. V. zu beachten, die in der Anlage eingesehen werden können.
- Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.
- ¹Die Saunakabinen sind grundsätzlich barfuß zu betreten. ²Badeschuhe werden aus Sicherheitsgründen davor abgestellt.
- ¹Die Liege‐ und Sitzgelegenheiten in den Saunakabinen sind nur mit einer ausreichend großen Unterlage (z. B. Saunatuch) zu benutzen. ²Dies gilt insbesondere auch für die Füße.
- Technische Einbauten (z. B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen/Saunatüchern belegt werden (Brandgefahr).
- Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten etc. nicht erlaubt.
- 1Saunaaufgüsse werden ausschließlich vom Personal durchgeführt. 2Eigene Aufgussessenzen dürfen nicht verwendet werden.
- Aus gesundheitlichen Gründen ist bei Saunaaufgüssen die Saunakabine erst kurz vor Aufgussbeginn zu betreten.
- Sitz‐ und Liegeplätze dürfen in den Saunaruhebereichen und den Schwitzräumen nicht reserviert werden.
- Nach dem Aufenthalt in Schwitzräumen ist vor der Benutzung des Kaltwassertauchbeckens oder anderen Badebe‐ cken der Schweiß gründlich abzuduschen.
- Aus Rücksicht auf andere Saunanutzer und zur Vermeidung von Unfällen darf in das Kaltwassertauchbecken nicht eingesprungen werden.
- In der Sauna haben sich die Saunanutzer so zu verhalten, dass andere Saunanutzer nicht belästigt oder gestört werden.
- Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung aller Becken und Whirlpools sowie der Liege‐ und Sitzgelegenheiten nicht angewendet werden.
- Die Sauna‐Bar ist aus ästhetischen und hygienischen Gründen nur mit zweckmäßiger Bedeckung aufzusuchen (z. B. Bademantel).
- Geschirr aus der Gastronomie darf nicht in den übrigen Saunabereich transportiert werden.
§9 BesondereHinweise
- ¹Die Saunaanlage dürfen Kinder ab dem 3. Lebensjahr besuchen. ²Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Zutritt nur mit einer verantwortlichen Begleitperson gestattet.
- Zu einer geschlechterspezifischen Sauna dürfen Kinder unterschiedlichen Geschlechts bis zu einem Alter von 8 Jahren mitgenommen werden.
- Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.
- ¹Traditionell bestehen in Sauna‐ und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z. B. höhere Raumtem‐ peraturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. ²Diese erfordern von Nutzern eine besondere Vorsicht.
- ¹Das Dampfbad ist aufgrund der hohen Luftfeuchtigkeit ohne Bade‐/Handtuch zu benutzen. ²Nutzer sollen die Sitz‐ flächen vor und nach der Nutzung mit vorhandenen Wasserschläuchen abspritzen.
- Im Saunabereich ist am Tauchbecken und an den Fußbecken keine Wasseraufsicht vorhanden.
IV. Haftungsbestimmungen
- ¹Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. ²Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Pflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schaden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. ³Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Benutzungsverhältnisses überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
- ¹Zu den wesentlichen Pflichten des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. ²Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1Satz 1und 2 gilt auch für die auf den Parkflächen der Anlage abgestellten Fahrzeuge.
- ¹Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Anlage zu nehmen. ²Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernom‐ men. ³Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Rege‐ lungen. ⁴ Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
- ¹Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garde‐ robenschrank und/oder ein Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Ge‐ genstände. ²Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. ³Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei einer Benutzung eines Garderobenschranks und/oder eines Wertfachs dieses ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und das Verschlussmedium sorgfältig aufzubewahren.
- ¹Bei schuldhaftem Verlust der vom Betreiber überlassenen Gegenstände werden folgende Pauschalbeträge in Rechnung gestellt: Verlust Eintrittsmedium € 15,00 Euro ²Unfälle oder Schäden sind dem Personal unverzüglich zu melden. ³Eine Unterlassung führt zum Verlust von Ersatzan‐ sprüchen.
- ¹Der Betreiber ist grundsätzlich nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher‐ schlichtungsstelle teilzunehmen. ²Der Betreiber ist bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten mit den Nutzern auf einvernehmliche Weise beizulegen und hat hierfür qualifizierte Ansprechpartner in der Anlage.
V. Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, gleichzeitig tritt die Bade‐ und Saunaordnung vom 22.09.2015 außer Kraft.
Pegnitz, 22. Dezember 2017
Uwe Raab